Rechtsprechung / EuG / 2010
EuG Urteil vom 16.12.2010 – T-513/09
ECLI:EU:T:2010:541
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 14. Oktober 2009 (Sache R 1323/2008‑3) wird aufgehoben. Das HABM trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten der José Manuel Baena Grupo, SA. Herbert Neuman und Andoni Galdeano del Sel tragen ihre eigenen Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des HABM vom 14. Oktober 2009 (Sache R 1323/2008‑3) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen Herbert Neuman und Andoni Galdeano del Sel einerseits und der José Manuel Baena Grupo, SA andererseits
Angaben zur Rechtssache
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Tenor§
Tenor§
1 Die Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 14. Oktober 2009 (Sache R 1323/2008‑3) wird aufgehoben.
2 Das HABM trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten der José Manuel Baena Grupo, SA. Herbert Neuman und Andoni Galdeano del Sel tragen ihre eigenen Kosten.