Rechtsprechung / EuG / 2010

EuG Urteil vom 25.11.2010 – T-169/09

ECLI:EU:T:2010:484

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 12. Februar 2009 (Sache R 657/2008‑1) wird aufgehoben, soweit darin die Entscheidung der Widerspruchsabteilung aufgehoben wurde, soweit diese den Widerspruch für „Waren aus [Leder und Lederimitationen] (soweit nicht in anderen Klassen enthalten); Reise- und Handkoffer; Regenschirme, Sonnenschirme, Geh- und Spazierstöcke“ der Klasse 18 und für alle Waren der Klasse 25 zurückgewiesen hatte. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Vidieffe Srl.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 12. Februar 2009 (Sache R 657/2008-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Ellis International Group Holdings, Ltd und der Vidieffe Srl.

Angaben zur Rechtssache

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Tenor§

Tenor§

1 Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 12. Februar 2009 (Sache R 657/2008‑1) wird aufgehoben, soweit darin die Entscheidung der Widerspruchsabteilung aufgehoben wurde, soweit diese den Widerspruch für „Waren aus [Leder und Lederimitationen] (soweit nicht in anderen Klassen enthalten); Reise- und Handkoffer; Regenschirme, Sonnenschirme, Geh- und Spazierstöcke“ der Klasse 18 und für alle Waren der Klasse 25 zurückgewiesen hatte.

2 Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3 Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Vidieffe Srl.