Rechtsprechung / EuG / 2010
EuG Urteil vom 12.11.2010 – T-113/08
ECLI:EU:T:2010:465
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Klage wird abgewiesen. Das Königreich Spanien trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/68/EG der Kommission vom 20. Dezember 2007 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. 2008, L 18, S. 12), soweit sie bestimmte vom Königreich Spanien getätigte Ausgaben in den Sektoren Olivenöl und Futterflächen betrifft
Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird abgewiesen.
2 Das Königreich Spanien trägt die Kosten.