Rechtsprechung / EuG / 2010

EuG Urteil vom 12.11.2010 – T-113/08

ECLI:EU:T:2010:465

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Das Königreich Spanien trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/68/EG der Kommission vom 20. Dezember 2007 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. 2008, L 18, S. 12), soweit sie bestimmte vom Königreich Spanien getätigte Ausgaben in den Sektoren Olivenöl und Futterflächen betrifft

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Das Königreich Spanien trägt die Kosten.