Rechtsprechung / EuG / 2010
EuG Urteil vom 29.09.2010 – T-200/08
ECLI:EU:T:2010:414
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 3. März 2008 (Sache R 638/2007‑2) wird aufgehoben, soweit darin die Beschwerde in Bezug auf chemische Erzeugnisse für gewerbliche Zwecke der Klasse 1 und technische Öle und Fette sowie Schmiermittel der Klasse 4 zurückgewiesen wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 3. März 2008 (Sache R 638/2007‑2) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Interflon BV und der Illinois Tool Works, Inc.
Angaben zur Rechtssache
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Tenor§
Tenor§
1 Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 3. März 2008 (Sache R 638/2007‑2) wird aufgehoben, soweit darin die Beschwerde in Bezug auf chemische Erzeugnisse für gewerbliche Zwecke der Klasse 1 und technische Öle und Fette sowie Schmiermittel der Klasse 4 zurückgewiesen wird.
2 Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3 Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.