Rechtsprechung / EuG / 2010
EuG Urteil vom 13.09.2010 – T-72/08
ECLI:EU:T:2010:395
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Klage wird abgewiesen. Die Travel Service a.s. trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) und der Eurowings Luftverkehrs AG.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 21. November 2007 (Sache R 1515/2006 2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Eurowings Luftverkehrs AG und der Travel Service a.s.
Angaben zur Rechtssache
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Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird abgewiesen.
2 Die Travel Service a.s. trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) und der Eurowings Luftverkehrs AG.