Rechtsprechung / EuG / 2010

EuG Urteil vom 13.09.2010 – T-72/08

ECLI:EU:T:2010:395

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die Travel Service a.s. trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) und der Eurowings Luftverkehrs AG.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 21. November 2007 (Sache R 1515/2006 2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Eurowings Luftverkehrs AG und der Travel Service a.s.

Angaben zur Rechtssache

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Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Travel Service a.s. trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) und der Eurowings Luftverkehrs AG.