Rechtsprechung / EuG / 2010

EuG Urteil vom 13.09.2010 – T-149/08

ECLI:EU:T:2010:398

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 6. Februar 2008 (Sache R 809/2007‑2) wird aufgehoben. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Abbott Laboratories.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 6. Februar 2008 (Sache R 809/2007‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Abbott Laboratories und der aRigen, Inc.

Angaben zur Rechtssache

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Tenor§

Tenor§

1 Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 6. Februar 2008 (Sache R 809/2007‑2) wird aufgehoben.

2 Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Abbott Laboratories.