Rechtsprechung / EuG / 2010

EuG Beschluss vom 22.07.2010 – T-286/10

ECLI:EU:T:2010:316

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Im Wesentlichen Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Schreibens der Kommission vom 11. Mai 2010, mit dem die Ergebnisse der Prüfung der von der Antragstellerin für die Zeit vom 1. Oktober 2006 bis 30. September 2007 in Bezug auf das Projekt Amida und für die Zeit vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2007 in Bezug auf die Projekte Bacs und Dirac vorgelegten Kostenaufstellungen bestätigt wurden

Tenor§

Tenor§

1 Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2 Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.