Rechtsprechung / EuG / 2010
EuG Urteil vom 07.07.2010 – T-44/06
ECLI:EU:T:2010:284
EuroparechtEU / InternationalVolltext
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Leitsatz
Die Hellenic Ventures – Elliniki Etaireia Epicheirimatikis Protovoulias AE wird verurteilt, der Europäischen Kommission 70 000 Euro nebst Verzugszinsen zum belgischen gesetzlichen Zinssatz ab 25. April 1999 bis zur vollständigen Begleichung der Schuld zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Hellenic Ventures trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten von Konstantinos Katsigiannis, Panagiotis Chronopoulos und Nikolaos Poulakos. Die Kommission trägt die Kosten von Konstantinos Katsigiannis, Panagiotis Chronopoulos und Nikolaos Poulakos.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage nach Art. 238 EG, mit der die Kommission beantragt, die Beklagten zur Rückzahlung eines in Erfüllung des zwischen der Kommission und der beklagten Gesellschaft geschlossenen Vertrags „Seed Fund 601“ gezahlten Vorschusses zu verurteilen
Tenor§
Tenor§
1 Die Hellenic Ventures – Elliniki Etaireia Epicheirimatikis Protovoulias AE wird verurteilt, der Europäischen Kommission 70 000 Euro nebst Verzugszinsen zum belgischen gesetzlichen Zinssatz ab 25. April 1999 bis zur vollständigen Begleichung der Schuld zu zahlen.
2 Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3 Hellenic Ventures trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten von Konstantinos Katsigiannis, Panagiotis Chronopoulos und Nikolaos Poulakos.
4 Die Kommission trägt die Kosten von Konstantinos Katsigiannis, Panagiotis Chronopoulos und Nikolaos Poulakos.