Rechtsprechung / EuG / 2010

EuG Urteil vom 30.06.2010 – T-351/08

ECLI:EU:T:2010:263

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 30. Mai 2008 (Sache R 1034/2007‑2) wird aufgehoben. Das HABM trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 30. Mai 2008 (Sache R 1034/2007‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Pablo Barranco Schnitzler und Mariano Barranco Rodriguez einerseits und der Matratzen Concord GmbH andererseits

Angaben zur Rechtssache

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Tenor§

Tenor§

1 Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 30. Mai 2008 (Sache R 1034/2007‑2) wird aufgehoben.

2 Das HABM trägt die Kosten.