Rechtsprechung / EuG / 2010
EuG Beschluss vom 09.06.2010 – T-79/10
ECLI:EU:T:2010:228
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Zitiert von 6 Entscheidungen 5+ häufig zusammen zitierte Als PDF speichern
Leitsatz
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung C (2009) 7426 final der Kommission vom 30. September 2009 betreffend das Vorhaben zur Gewährung eines Ausgleichs für Kosten einer Gemeinwohldienstleistung von 59 Mio. Euro für die Einrichtung und den Betrieb eines elektronischen Hochleistungskommunikationsnetzes im Departement Hauts-de-Seine (Frankreich)
Tenor§
Tenor§
1 Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2 Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.