Rechtsprechung / EuG / 2010

EuG Urteil vom 21.04.2010 – T-249/08

ECLI:EU:T:2010:151

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 15. April 2008 (Sache R 1429/2007‑1) wird aufgehoben. Das HABM trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 15. April 2008 (Sache R 1429/2007‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Coin SpA und der Dynamiki Zoi AE

Angaben zur Rechtssache

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Tenor§

Tenor§

1 Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 15. April 2008 (Sache R 1429/2007‑1) wird aufgehoben.

2 Das HABM trägt die Kosten.