Rechtsprechung / EuG / 2010
EuG Urteil vom 14.04.2010 – T-514/08
ECLI:EU:T:2010:143
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 15. September 2008 (Sache R 469/2008‑2) wird aufgehoben. Das HABM trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 15. September 2008 (Sache R 469/2008‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Laboratorios Byly, SA und Herrn Vasileios Ginis.
Angaben zur Rechtssache
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Tenor§
Tenor§
1 Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 15. September 2008 (Sache R 469/2008‑2) wird aufgehoben.
2 Das HABM trägt die Kosten.