Rechtsprechung / EuG / 2010

EuG Beschluss vom 24.03.2010 – T-6/09

ECLI:EU:T:2010:119

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Herr Bent Hansen trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Ersatz des Schadens, der dadurch entstanden sein soll, dass die Kommission nicht die erforderlichen Maßnahmen getroffen habe, um das Königreich Dänemark zu veranlassen, Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, um der Richtlinie 96/29/Euratom des Rates vom 13. Mai 1996 zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen (ABl. L 159, S. 1) nachzukommen, und diese Vorschriften auf die vom Nuklearunfall in Thule (Grönland) betroffenen Arbeitskräfte anzuwenden

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Herr Bent Hansen trägt die Kosten.