Rechtsprechung / EuG / 2010

EuG Urteil vom 03.03.2010 – T-321/07

ECLI:EU:T:2010:64

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Die Applus Servicios Tecnológicos, SL trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 7. Juni 2007 (Sache R 310/2006‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH und der Applus Servicios Tecnológicos, SL

Angaben zur Rechtssache

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Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

3 Die Applus Servicios Tecnológicos, SL trägt ihre eigenen Kosten.