Rechtsprechung / EuG / 2010
EuG Urteil vom 03.03.2010 – T-321/07
ECLI:EU:T:2010:64
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Klage wird abgewiesen. Die Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Die Applus Servicios Tecnológicos, SL trägt ihre eigenen Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 7. Juni 2007 (Sache R 310/2006‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH und der Applus Servicios Tecnológicos, SL
Angaben zur Rechtssache
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Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird abgewiesen.
2 Die Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
3 Die Applus Servicios Tecnológicos, SL trägt ihre eigenen Kosten.