Rechtsprechung / EuG / 2009

EuG Urteil vom 30.09.2009 – T-55/07

ECLI:EU:T:2009:371

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Das Königreich der Niederlande trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/932/EG der Kommission vom 14. Dezember 2006 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs‑ und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 355, S. 96), soweit sie das Königreich der Niederlande und insbesondere die finanzielle Berichtigung wegen nicht förderfähiger Ausgaben in Höhe von 5,67 Millionen Euro betrifft, die dem EAGFL, Abteilung Garantie, für das Jahr 2002 in Rechnung gestellt worden waren

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Das Königreich der Niederlande trägt die Kosten.