Rechtsprechung / EuG / 2009

EuG Urteil vom 30.09.2009 – T-432/07

ECLI:EU:T:2009:373

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die Französische Republik trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2007/647/EG der Kommission vom 3. Oktober 2007 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 261, S. 28), soweit sie bestimmte Ausgaben der Französischen Republik für Organisationen von Obst- und Gemüseerzeugern ausschließt

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Französische Republik trägt die Kosten.