Rechtsprechung / EuG / 2009
EuG Urteil vom 30.09.2009 – T-432/07
ECLI:EU:T:2009:373
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Klage wird abgewiesen. Die Französische Republik trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2007/647/EG der Kommission vom 3. Oktober 2007 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 261, S. 28), soweit sie bestimmte Ausgaben der Französischen Republik für Organisationen von Obst- und Gemüseerzeugern ausschließt
Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird abgewiesen.
2 Die Französische Republik trägt die Kosten.