Rechtsprechung / EuG / 2009

EuG Urteil vom 23.09.2009 – T-291/07

ECLI:EU:T:2009:352

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 29. Mai 2007 (Sache R 1110/2006‑2) wird aufgehoben. Das HABM trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 29. Mai 2007 (Sache R 1110/2006‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Viñedos y Bodegas Príncipe Alfonso de Hohenlohe, SA und der González Byass, SA

Angaben zur Rechtssache

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Tenor§

Tenor§

1 Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 29. Mai 2007 (Sache R 1110/2006‑2) wird aufgehoben.

2 Das HABM trägt die Kosten.