Rechtsprechung / EuG / 2009
EuG Urteil vom 08.09.2009 – T-303/05
ECLI:EU:T:2009:312
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Zitiert von 8 Entscheidungen 5+ häufig zusammen zitierte Als PDF speichern
Leitsatz
Die Klage wird abgewiesen. Die AceaElectrabel Produzione SpA trägt die Kosten mit Ausnahme der in Nr. 3 genannten Kosten. Electrabel trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten, die der Kommission durch ihre Streithilfe entstanden sind.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/598/EG der Kommission vom 16. März 2005 über das staatliche Beihilfevorhaben der italienischen Region Latium mit dem Ziel der Verringerung der Treibhausgasemissionen (ABl. 2006, L 244, S. 8)
Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird abgewiesen.
2 Die AceaElectrabel Produzione SpA trägt die Kosten mit Ausnahme der in Nr. 3 genannten Kosten.
3 Electrabel trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten, die der Kommission durch ihre Streithilfe entstanden sind.