Rechtsprechung / EuG / 2009

EuG Urteil vom 10.07.2009 – T-373/05

ECLI:EU:T:2009:269

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die Italienische Republik trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2005/579/EG der Kommission vom 20. Juli 2005 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 199, S. 84), soweit darin bestimmte Ausgaben der Italienischen Republik im Rohtabaksektor ausgeschlossen werden

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Italienische Republik trägt die Kosten.