Rechtsprechung / EuG / 2009
EuG Urteil vom 10.07.2009 – T-373/05
ECLI:EU:T:2009:269
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Klage wird abgewiesen. Die Italienische Republik trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2005/579/EG der Kommission vom 20. Juli 2005 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 199, S. 84), soweit darin bestimmte Ausgaben der Italienischen Republik im Rohtabaksektor ausgeschlossen werden
Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird abgewiesen.
2 Die Italienische Republik trägt die Kosten.