Rechtsprechung / EuG / 2009

EuG Urteil vom 09.07.2009 – T-238/07

ECLI:EU:T:2009:263

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Der Antrag auf Nichtigerklärung ist erledigt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Ristic AG, die Piratic Meeresfrüchte Import GmbH, die Prime Catch Seafood GmbH und die Rainbow Export Processing, SA tragen die Kosten einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2007/362/EG der Kommission vom 16. Mai 2007 zur Änderung der Entscheidung 2004/432/EG zur Genehmigung der von Drittländern gemäß der Richtlinie 96/23/EG des Rates vorgelegten Rückstandsüberwachungspläne (ABl. L 138, S. 18) und auf Schadensersatz

Tenor§

Tenor§

1 Der Antrag auf Nichtigerklärung ist erledigt.

2 Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3 Die Ristic AG, die Piratic Meeresfrüchte Import GmbH, die Prime Catch Seafood GmbH und die Rainbow Export Processing, SA tragen die Kosten einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten.