Rechtsprechung / EuG / 2009

EuG Beschluss vom 09.07.2009 – T-188/08

ECLI:EU:T:2009:265

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. infeurope trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Erstens Klage auf Feststellung der Untätigkeit der Kommission, die es rechtswidrig unterlassen haben soll, die Entscheidung über die Vergabe der Rahmenverträge infolge des Ausschreibungsverfahrens AO/026/06 des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) für die Erbringung von Beratungs-, Audit- und Studienleistungen aufzuheben sowie die infolge dieser Rahmenverträge geschlossenen konkreten Verträge zu beenden, und, hilfsweise, Klage auf Nichtigerklärung der stillschweigenden Entscheidung, die darin bestehen soll, dass die Kommission den verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelf der Klägerin vom 13. Dezember 2007 im Rahmen des genannten Ausschreibungsverfahrens zurückgewiesen habe; zweitens Klage auf Ersatz des Schadens, der infolge der rechtswidrigen Unterlassungen der Kommission entstanden sein soll

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 infeurope trägt die Kosten.