Rechtsprechung / EuG / 2009

EuG Beschluss vom 02.07.2009 – T-279/06

ECLI:EU:T:2009:241

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Europäischen Zentralbank (EZB) vom 31. Juli 2006, das von der Klägerin im Rahmen des Verhandlungsverfahrens für die Erbringung von Dienstleistungen der IT‑Beratung und ‑Entwicklung für die EZB abgegebene Angebot abzulehnen, sowie der Entscheidung, den Auftrag an andere Bieter zu vergeben

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE trägt die Kosten.