Rechtsprechung / EuG / 2009

EuG Urteil vom 19.06.2009 – T-269/03

ECLI:EU:T:2009:211

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Hauptsache ist erledigt. Die Socratec – Satellite Navigation Consulting, Research & Technology GmbH trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission, der Daimler AG, der Daimler Financial Services AG, der Deutschen Telekom AG und der Toll Collect GmbH. Die Qualcomm Wireless Business Solutions Europe BV trägt ihre eigenen Kosten. Die Bundesrepublik Deutschland trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2003/792/EG der Kommission vom 30. April 2003 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache Nr. COMP/M.2903 – DaimlerChrysler/Deutsche Telekom/JV) (ABl. L 300, S. 62)

Tenor§

Tenor§

1 Die Hauptsache ist erledigt.

2 Die Socratec – Satellite Navigation Consulting, Research & Technology GmbH trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission, der Daimler AG, der Daimler Financial Services AG, der Deutschen Telekom AG und der Toll Collect GmbH.

3 Die Qualcomm Wireless Business Solutions Europe BV trägt ihre eigenen Kosten.

4 Die Bundesrepublik Deutschland trägt ihre eigenen Kosten.