Rechtsprechung / EuG / 2009

EuG Urteil vom 11.06.2009 – T-33/07

ECLI:EU:T:2009:195

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die Hellenische Republik trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Teilnichtigerklärung der Entscheidung 2006/932/EG der Kommission vom 14. Dezember 2006 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 355, S. 96), soweit sie bestimmte von der Hellenischen Republik in den Sektoren Olivenöl, Baumwolle, getrocknete Weintrauben, Zitrusfrüchte und Finanzaudit getätigte Ausgaben betrifft

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Hellenische Republik trägt die Kosten.