Rechtsprechung / EuG / 2009
EuG Urteil vom 11.06.2009 – T-33/07
ECLI:EU:T:2009:195
EuroparechtEU / InternationalVolltext
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Leitsatz
Die Klage wird abgewiesen. Die Hellenische Republik trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Teilnichtigerklärung der Entscheidung 2006/932/EG der Kommission vom 14. Dezember 2006 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 355, S. 96), soweit sie bestimmte von der Hellenischen Republik in den Sektoren Olivenöl, Baumwolle, getrocknete Weintrauben, Zitrusfrüchte und Finanzaudit getätigte Ausgaben betrifft
Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird abgewiesen.
2 Die Hellenische Republik trägt die Kosten.