Rechtsprechung / EuG / 2009

EuG Beschluss vom 25.05.2009 – T-159/09

ECLI:EU:T:2009:165

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Nacherhebung von Einfuhrabgaben bei der Antragstellerin, soweit ihre Nacherhebung mit der Entscheidung C(2009) 72 final der Kommission vom 16. Januar 2009 angeordnet wird, in der es heißt, dass die Abgaben nachzuerheben seien und dass ihr Erlass im Fall der Antragstellerin nicht gerechtfertigt sei

Tenor§

Tenor§

1 Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2 Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.