Rechtsprechung / EuG / 2009

EuG Urteil vom 11.02.2009 – T-413/07

ECLI:EU:T:2009:34

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 2. August 2007 (Sache R 1545/2006‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Life Sciences Partners Perstock NV und der Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH

Angaben zur Rechtssache

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Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH trägt die Kosten.