Rechtsprechung / EuG / 2008
EuG Urteil vom 16.12.2008 – T-86/07
ECLI:EU:T:2008:577
EuroparechtEU / InternationalVolltext
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Leitsatz
Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 22. Januar 2007 (Sache R 791/2006‑2) wird teilweise aufgehoben, nämlich soweit darin entschieden wurde, dass die ernsthafte Benutzung der älteren Marken hinsichtlich der von der Gemeinschaftsmarkenanmeldung erfassten Waren „Schuhe“ in Klasse 25 nicht nachgewiesen worden sei. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Das HABM trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 22. Januar 2007 (Sache R 791/2006‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Heinrich Deichmann-Schuhe GmbH & Co. KG und der Design For Woman SA
Angaben zur Rechtssache
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Tenor§
Tenor§
1 Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 22. Januar 2007 (Sache R 791/2006‑2) wird teilweise aufgehoben, nämlich soweit darin entschieden wurde, dass die ernsthafte Benutzung der älteren Marken hinsichtlich der von der Gemeinschaftsmarkenanmeldung erfassten Waren „Schuhe“ in Klasse 25 nicht nachgewiesen worden sei.
2 Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3 Das HABM trägt die Kosten.