Rechtsprechung / EuG / 2008
EuG Urteil vom 10.12.2008 – T-462/05
ECLI:EU:T:2008:557
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 14. September 2005 (Sache R 1157/2004‑1) wird aufgehoben. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der JTEKT Corp.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 14. September 2005 (Sache R 1157/2004‑1) über die Anmeldung des Wortzeichens IFS als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor§
Tenor§
1 Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 14. September 2005 (Sache R 1157/2004‑1) wird aufgehoben.
2 Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der JTEKT Corp.