Rechtsprechung / EuG / 2008
EuG Urteil vom 10.12.2008 – T-228/06
ECLI:EU:T:2008:558
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 21. Juni 2006 (Sachen R 107/2005-2 und R 187/2005-2) wird aufgehoben, soweit darin die Beschwerde in der Sache R 187/2005-2 zurückgewiesen wurde. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten, die der Giorgio Beverly Hills, Inc. im Verfahren vor dem Gericht entstanden sind. Die WHG Westdeutsche Handelsgesellschaft mbH trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten, die der Giorgio Beverly Hills, Inc. für das Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM entstanden sind.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 21. Juni 2006 (verbundene Sachen R 107/2005‑2 und R 187/2005‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der WHG Westdeutsche Handelsgesellschaft mbH und der Giorgio Beverly Hills, Inc.
Angaben zur Rechtssache
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Tenor§
Tenor§
1 Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 21. Juni 2006 (Sachen R 107/2005-2 und R 187/2005-2) wird aufgehoben, soweit darin die Beschwerde in der Sache R 187/2005-2 zurückgewiesen wurde.
2 Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten, die der Giorgio Beverly Hills, Inc. im Verfahren vor dem Gericht entstanden sind.
3 Die WHG Westdeutsche Handelsgesellschaft mbH trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten, die der Giorgio Beverly Hills, Inc. für das Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM entstanden sind.