Rechtsprechung / EuG / 2008

EuG Urteil vom 26.11.2008 – T-278/06

ECLI:EU:T:2008:530

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/554/EG der Kommission vom 27. Juli 2006 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben (ABl. L 218, S. 12), soweit darin bestimmte vom Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland im Bereich des Butterfetts in der Lebensmittelherstellung getätigte Ausgaben ausgeschlossen werden.

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die Kosten.