Rechtsprechung / EuG / 2008
EuG Urteil vom 26.11.2008 – T-278/06
ECLI:EU:T:2008:530
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Klage wird abgewiesen. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/554/EG der Kommission vom 27. Juli 2006 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben (ABl. L 218, S. 12), soweit darin bestimmte vom Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland im Bereich des Butterfetts in der Lebensmittelherstellung getätigte Ausgaben ausgeschlossen werden.
Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird abgewiesen.
2 Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die Kosten.