Rechtsprechung / EuG / 2008

EuG Urteil vom 26.11.2008 – T-263/06

ECLI:EU:T:2008:529

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die Hellenische Republik trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/554/EG der Kommission vom 27. Juli 2006 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 218, S. 12), soweit damit bestimmte von der Hellenischen Republik im Sektor „Begleitmaßnahmen ländliche Entwicklung“ getätigte Ausgaben ausgeschlossen werden

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Hellenische Republik trägt die Kosten.