Rechtsprechung / EuG / 2008
EuG Urteil vom 26.11.2008 – T-263/06
ECLI:EU:T:2008:529
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Klage wird abgewiesen. Die Hellenische Republik trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/554/EG der Kommission vom 27. Juli 2006 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 218, S. 12), soweit damit bestimmte von der Hellenischen Republik im Sektor „Begleitmaßnahmen ländliche Entwicklung“ getätigte Ausgaben ausgeschlossen werden
Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird abgewiesen.
2 Die Hellenische Republik trägt die Kosten.