Rechtsprechung / EuG / 2008

EuG Beschluss vom 13.11.2008 – T-301/06

ECLI:EU:T:2008:495

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen. Die Lemaître Sécurité SAS trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission. Die Associazione nazionale calzaturifici italiani trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2006/582/EG der Kommission vom 28. August 2006 zur Einstellung des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Schuhen mit Zehenschutzkappe mit Ursprung in der Volksrepublik China und Indien (ABl. L 234, S. 33)

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

2 Die Lemaître Sécurité SAS trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

3 Die Associazione nazionale calzaturifici italiani trägt ihre eigenen Kosten.