Rechtsprechung / EuG / 2008
EuG Urteil vom 12.11.2008 – T-60/07
ECLI:EU:T:2008:485
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Klage wird abgewiesen. Das Königreich Spanien trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Teilnichtigerklärung der Entscheidung 2006/932/EG der Kommission vom 14. Dezember 2006 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 355, S. 96), soweit mit ihr bestimmte vom Königreich Spanien getätigte Ausgaben im Sektor Obst und Gemüse ausgeschlossen werden.
Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird abgewiesen.
2 Das Königreich Spanien trägt die Kosten.