Rechtsprechung / EuG / 2008

EuG Urteil vom 12.11.2008 – T-60/07

ECLI:EU:T:2008:485

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Das Königreich Spanien trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Teilnichtigerklärung der Entscheidung 2006/932/EG der Kommission vom 14. Dezember 2006 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 355, S. 96), soweit mit ihr bestimmte vom Königreich Spanien getätigte Ausgaben im Sektor Obst und Gemüse ausgeschlossen werden.

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Das Königreich Spanien trägt die Kosten.