Rechtsprechung / EuG / 2008
EuG Urteil vom 21.10.2008 – T-95/07
ECLI:EU:T:2008:455
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 8. Februar 2007 (Sache R 302/2005-4) wird aufgehoben. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Aventis Pharma SA. Die Nycomed GmbH trägt ihre eigenen Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 8. Februar 2007 (Sache R 302/2005-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Altana Pharma AG und der Aventis Pharma SA
Angaben zur Rechtssache
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Tenor§
Tenor§
1 Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 8. Februar 2007 (Sache R 302/2005-4) wird aufgehoben.
2 Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Aventis Pharma SA.
3 Die Nycomed GmbH trägt ihre eigenen Kosten.