Rechtsprechung / EuG / 2008

EuG Urteil vom 21.10.2008 – T-95/07

ECLI:EU:T:2008:455

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 8. Februar 2007 (Sache R 302/2005-4) wird aufgehoben. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Aventis Pharma SA. Die Nycomed GmbH trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 8. Februar 2007 (Sache R 302/2005-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Altana Pharma AG und der Aventis Pharma SA

Angaben zur Rechtssache

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Tenor§

Tenor§

1 Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 8. Februar 2007 (Sache R 302/2005-4) wird aufgehoben.

2 Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Aventis Pharma SA.

3 Die Nycomed GmbH trägt ihre eigenen Kosten.