Rechtsprechung / EuG / 2008

EuG Beschluss vom 15.10.2008 – T-390/08

ECLI:EU:T:2008:446

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs von Nr. 4 der Tabelle B im Anhang des Beschlusses 2008/475/EG des Rates vom 23. Juni 2008 zur Durchführung von Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 423/2007 über restriktive Maßnahmen gegen Iran (ABl. L 163, S. 29), soweit die Bank Melli Iran in die Liste der juristischen Personen, Institutionen und Einrichtungen aufgenommen wurde, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren werden

Tenor§

Tenor§

1 Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2 Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.