Rechtsprechung / EuG / 2008

EuG Beschluss vom 06.10.2008 – T-235/06

ECLI:EU:T:2008:411

EuroparechtEU / InternationalVolltext

Zitiert von 2 Entscheidungen Als PDF speichern

Leitsatz

Die Klage wird zurückgewiesen. Austrian Relief Program – Verein für Not- und Katastrophenhilfe trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Nichtigerklärung der Belastungsanzeige der Kommission vom 4. Mai 2006, mit der diese vom Kläger die Rückzahlung der in Erfüllung eines im Rahmen des Programms Obnova geschlossenen Vertrags (Vertrag Nr. RE/YOU/03/04/98) betreffend die Gemeinschaftsfinanzierung des Projekts „Republik Srpska 1998: Verbesserung der Lebensbedingungen zur Unterstützung der Rückkehr von Flüchtlingen und Vertriebenen“ gezahlten Beträge verlangt hat

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird zurückgewiesen.

2 Austrian Relief Program – Verein für Not- und Katastrophenhilfe trägt die Kosten.