Rechtsprechung / EuG / 2008

EuG Beschluss vom 26.09.2008 – T-312/08

ECLI:EU:T:2008:407

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs eines Schreibens der Kommission, mit dem die durch die Entscheidung 2005/623/EG der Kommission vom 3. August 2005 über die Verlängerung der beschränkten Anerkennung der Hellenic Register of Shipping (Ellinikos Niognomon AE) (ABl. L 219, S. 43) erfolgte Anerkennung der Antragstellerin widerrufen worden sein soll

Tenor§

Tenor§

1 Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2 Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.