Rechtsprechung / EuG / 2008

EuG Urteil vom 24.09.2008 – T-264/06

ECLI:EU:T:2008:400

EuroparechtEU / InternationalVolltext

Zitiert von 1 Entscheidungen Als PDF speichern

Leitsatz

Die Entscheidung der Kommission vom 14. Juli 2006 über die Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens EuropeAid/122742/C/SUP/RU wird für nichtig erklärt. Die Kommission und die DC‑Hadler Networks SA tragen ihre eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 14. Juli 2006 über die Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens EuropeAid/122742/C/SUP/RU betreffend die Lieferung von Informatik- und Büroausrüstungen für das Informationsnetz sowie von Ausrüstungen zur sozialen Integration und Rehabilitation von Menschen mit Behinderung im Bundesbezirk Wolga (Russische Föderation)

Tenor§

Tenor§

1 Die Entscheidung der Kommission vom 14. Juli 2006 über die Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens EuropeAid/122742/C/SUP/RU wird für nichtig erklärt.

2 Die Kommission und die DC‑Hadler Networks SA tragen ihre eigenen Kosten.