Rechtsprechung / EuG / 2008

EuG Urteil vom 10.09.2008 – T-381/04

ECLI:EU:T:2008:323

EuroparechtEU / InternationalVolltext

Als PDF speichern

Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die Italienische Republik trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/561/EG der Kommission vom 16. Juli 2004 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs‑ und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 250, S. 21), soweit darin bestimmte Ausgaben der Italienischen Republik im Bereich der Tierprämien und der ländlichen Entwicklung ausgeschlossen werden

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Italienische Republik trägt die Kosten.