Rechtsprechung / EuG / 2008

EuG Beschluss vom 15.07.2008 – T-202/08

ECLI:EU:T:2008:293

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf einstweilige Anordnungen, der im Wesentlichen darauf abzielt, dass dem Centre de langues à Louvain-la-Neuve et ‑en-Woluwe (CLL Centres de langues) die Teilnahme an der Ausschreibung ADMIN/D1/PR/2008/004 betreffend den Auftrag „Sprachkurse für das Personal der in Brüssel befindlichen Institutionen, Organe und Agenturen der Europäischen Union (EU)“ gestattet und die Entscheidung der Kommission über den Ausschluss ausgesetzt wird, bis das Gericht über die gegen diese Entscheidung gerichtete Nichtigkeitsklage entschieden hat

Tenor§

Tenor§

1 Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2 Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.