Rechtsprechung / EuG / 2008

EuG Urteil vom 09.07.2008 – T-302/06

ECLI:EU:T:2008:267

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 5. September 2006 (Sache R 805/2006‑4) wird aufgehoben. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Paul Hartmann AG.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 5. September 2006 (Sache R 805/2006‑4) über die Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke E

Angaben zur Rechtssache

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Tenor§

Tenor§

1 Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 5. September 2006 (Sache R 805/2006‑4) wird aufgehoben.

2 Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Paul Hartmann AG.