Rechtsprechung / EuG / 2008
EuG Beschluss vom 27.06.2008 – T-30/07
ECLI:EU:T:2008:233
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Die Denka International BV trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Richtlinie 2006/92/EG der Kommission vom 9. November 2006 zur Änderung der Anhänge der Richtlinien 76/895/EWG, 86/362/EWG und 90/642/EWG des Rates hinsichtlich der Rückstandshöchstgehalte für Captan, Dichlorvos, Ethion und Folpet (ABl. L 311, S. 31)
Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2 Die Denka International BV trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.