Rechtsprechung / EuG / 2008

EuG Urteil vom 25.06.2008 – T-224/06

ECLI:EU:T:2008:221

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die Otto GmbH & Co. KG trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) und der L’Altra Moda SpA.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 16. Juni 2006 (Sache R 793/2005‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Otto GmbH & Co. KG und der L’Altra Moda SpA

Angaben zur Rechtssache

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Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Otto GmbH & Co. KG trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) und der L’Altra Moda SpA.