Rechtsprechung / EuG / 2008

EuG Beschluss vom 13.05.2008 – T-327/04

ECLI:EU:T:2008:146

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Das Syndicat national de l’industrie des viandes (SNIV) trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Kommission. Die Französische Republik trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2004) 936 final der Kommission vom 30. März 2004 über geplante Beihilfemaßnahmen der französischen Behörden zur Finanzierung der öffentlichen Tierkörperverwertung (Staatliche Beihilfe N 515/2003 – Frankreich)

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2 Das Syndicat national de l’industrie des viandes (SNIV) trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

3 Die Französische Republik trägt ihre eigenen Kosten.