Rechtsprechung / EuG / 2008
EuG Beschluss vom 13.05.2008 – T-327/04
ECLI:EU:T:2008:146
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Das Syndicat national de l’industrie des viandes (SNIV) trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Kommission. Die Französische Republik trägt ihre eigenen Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2004) 936 final der Kommission vom 30. März 2004 über geplante Beihilfemaßnahmen der französischen Behörden zur Finanzierung der öffentlichen Tierkörperverwertung (Staatliche Beihilfe N 515/2003 – Frankreich)
Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2 Das Syndicat national de l’industrie des viandes (SNIV) trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.
3 Die Französische Republik trägt ihre eigenen Kosten.