Rechtsprechung / EuG / 2008
EuG Urteil vom 30.04.2008 – T-131/06
ECLI:EU:T:2008:135
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 30. Januar 2006 (Sache R 329/2005‑1) wird aufgehoben. Das HABM trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 30. Januar 2006 (Sache R 329/2005‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Cuadrado, SA und der Sonia Rykiel création et diffusion de modèles
Angaben zur Rechtssache
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Tenor§
Tenor§
1 Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 30. Januar 2006 (Sache R 329/2005‑1) wird aufgehoben.
2 Das HABM trägt die Kosten.