Rechtsprechung / EuG / 2008

EuG Beschluss vom 11.04.2008 – T-122/08

ECLI:EU:T:2008:107

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs einer Ausschreibung der Kommission in Bezug auf den Aufbau einer Programmverwaltungsstelle zur Unterstützung bei der Umsetzung von Investitionsprojekten im Bereich Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und feste Abfälle, mit der die wirtschaftliche Entwicklung im Nordteil Zyperns gefördert werden soll

Tenor§

Tenor§

1 Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2 Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.