Rechtsprechung / EuG / 2008
EuG Beschluss vom 11.04.2008 – T-122/08
ECLI:EU:T:2008:107
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs einer Ausschreibung der Kommission in Bezug auf den Aufbau einer Programmverwaltungsstelle zur Unterstützung bei der Umsetzung von Investitionsprojekten im Bereich Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und feste Abfälle, mit der die wirtschaftliche Entwicklung im Nordteil Zyperns gefördert werden soll
Tenor§
Tenor§
1 Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2 Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.