Rechtsprechung / EuG / 2008

EuG Urteil vom 09.04.2008 – T-364/04

ECLI:EU:T:2008:97

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die Hellenische Republik trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/561/EG der Kommission vom 16. Juli 2004 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 250, S. 21), soweit durch diese Entscheidung bestimmte von der Hellenischen Republik in den Bereichen der Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse sowie der Tierprämien getätigte Ausgaben ausgeschlossen werden

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Hellenische Republik trägt die Kosten.