Rechtsprechung / EuG / 2008
EuG Urteil vom 09.04.2008 – T-364/04
ECLI:EU:T:2008:97
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Klage wird abgewiesen. Die Hellenische Republik trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/561/EG der Kommission vom 16. Juli 2004 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 250, S. 21), soweit durch diese Entscheidung bestimmte von der Hellenischen Republik in den Bereichen der Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse sowie der Tierprämien getätigte Ausgaben ausgeschlossen werden
Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird abgewiesen.
2 Die Hellenische Republik trägt die Kosten.