Rechtsprechung / EuG / 2008
EuG Urteil vom 14.02.2008 – T-189/05
ECLI:EU:T:2008:39
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 10. Februar 2005 (Sache R 411/2004‑1) wird aufgehoben. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Usinor SA. Die Corus UK Ltd trägt ihre eigenen Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 10. Februar 2005 (Sache R 411/2004‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Usinor SA und der Corus UK Ltd
Angaben zur Rechtssache
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Tenor§
Tenor§
1 Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 10. Februar 2005 (Sache R 411/2004‑1) wird aufgehoben.
2 Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Usinor SA.
3 Die Corus UK Ltd trägt ihre eigenen Kosten.