Rechtsprechung / EuG / 2008

EuG Urteil vom 14.02.2008 – T-189/05

ECLI:EU:T:2008:39

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 10. Februar 2005 (Sache R 411/2004‑1) wird aufgehoben. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Usinor SA. Die Corus UK Ltd trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 10. Februar 2005 (Sache R 411/2004‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Usinor SA und der Corus UK Ltd

Angaben zur Rechtssache

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Tenor§

Tenor§

1 Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 10. Februar 2005 (Sache R 411/2004‑1) wird aufgehoben.

2 Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Usinor SA.

3 Die Corus UK Ltd trägt ihre eigenen Kosten.