Rechtsprechung / EuG / 2008

EuG Beschluss vom 30.01.2008 – T-260/06

ECLI:EU:T:2008:23

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung K(2006) 3181 endg. der Kommission vom 6. Juli 2006, das Programm „Conservation actions in the Northern Pindos National Park“ (Ellas – LIFE03 NAT/GR/000089) einzustellen und die Rückerstattung des Vorschusses anzuordnen, den die Klägerin als finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft in Durchführung der Entscheidung K(2003) 2919 endg. der Kommission vom 4. September 2003 erhalten hatte

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2 Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.