Rechtsprechung / EuG / 2008
EuG Beschluss vom 07.01.2008 – T-375/07
ECLI:EU:T:2008:3
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag, der Kommission aufzugeben, vorläufig den finanziellen Schaden zu ersetzen, der dem Antragsteller dadurch entstanden sein soll, dass die Kommission es unterlassen habe, für die volle Anwendung und die zutreffende Auslegung der gemeinschaftlichen Bestimmungen über die Tätigkeiten von Finanzvermittlern zu sorgen
Tenor§
Tenor§
1 Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2 Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.